Gute Nachrichten für Rauschgifthändler?
Auf Grund der Kriminalitätsgesetzgebung beschlagnahmte Gewinne aus Rauschgifthandel sind als Betriebsausgabe abzugsfähig, hat der BFH entschieden.
Im entschiedenen Fall hatten zwei Steuerpflichtige lt. BFH eine Gesellschaft mit dem Gesellschaftszweck “Rauschgifthandel” gegründet - und waren prompt erwischt...