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Urteil mit "Stiel":

Freitag, 25. November 2016

Lutscherliebhaber im OLG Köln

Eine aufwendige Auseinandersetzung um den Stiel des Lutschers hatte das OLG Köln zu schlichten (AZ 1 U 6/01). Dabei wurde intensivst die Frage erörtert, ob es sich beim Stiel des Lutschers um einen Verpackungsbestandteil oder sozusagen integralen Bestandteil des Lutschers selbst handelt.

Dazu führt das Gericht aus, der Lutscher zeichne sich

“gerade dadurch aus, dass der zu verzehrende bzw. zu lutschende oder schleckende Karamellteil auf einem Stiel angebracht ist. Ohne einen solchen Stiel würde es sich nicht mehr um einen traditionellen Lutscher, sondern vielmehr um ein gewöhnliches Bonbon handeln. ..... Zusammenfassend lässt sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolli) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist”

Schade für die klagende Duales System Deutschland GmbH, die nun auf das Gewicht von Lutscherstielen keine zusätzliche Gebühr erheben darf.