Gute Nachrichten für Rauschgifthändler?
Auf Grund der Kriminalitätsgesetzgebung beschlagnahmte Gewinne aus Rauschgifthandel sind als Betriebsausgabe abzugsfähig, hat der BFH entschieden.
Im entschiedenen Fall hatten zwei Steuerpflichtige lt. BFH eine Gesellschaft mit dem Gesellschaftszweck “Rauschgifthandel” gegründet - und waren prompt erwischt worden. Dabei konnten die Strafverfolgungsbehörden Einnahmen von DM 405.000 sicher nachweisen und DM 300.000.- davon sicherstellen. Das Finanzamt wollte die sichergestellten DM 300.000 nicht zum Abzug zulassen und schätzte die GbR mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (und nicht etwa aus Land- und Forstwirtschaft) in Höhe von DM 405.000.-
Der BFH ließ die sichergestellten Betrag jedoch zum Abzug zu - soweit es sich um sichergestellte Gewinne handele, überwiege nicht der Strafcharakter der Sicherstellung. Damit war der Gewinn nur noch in Höhe von DM 105.000.- zu versteuern.
Die beiden “Gesellschafter” dürfen sich also freuen - allerdings dürfte es noch eine Weile dauern, bis sie die Sektkorken knallen lassen dürfen - Alkohol wird hinter schwedischen Gardinen nicht ausgeschenkt.